Albrecht Grimm

Rechts­an­walt
Fachan­walt für Familienrecht

Über Albrecht Grimm

Seit 2001 bin ich als Rechts­an­walt – seit 2008 als Fachan­walt für Famili­en­recht – in Stutt­gart tätig. Ich berate und vertre­te Mandan­ten in allen klassi­schen Berei­chen des Famili­en­rechts, sei es die Eheschei­dung, der Unter­halt, das Sorge- oder Umgangs­recht oder die Ausar­bei­tung famili­en­recht­li­cher Verträ­ge. Als Vater von vier (teilwei­se erwach­se­nen) Kindern besteht auch die notwen­di­ge Sensi­bi­li­tät für famili­en­recht­li­che Themen und Nöte. Durch meine zusätz­li­che Fachan­walts­aus­bil­dung im Straf­recht (“Fachan­walt für Straf­recht”) ist mir die umfas­sen­de Betreu­ung auch von jenen famili­en­recht­li­chen Angele­gen­hei­ten mit straf­recht­li­chem Bezug – wie beispiels­wei­se dem Gewalt­schutz – geläufig.

“Es ist keine Lösung, die Augen vor drängenden familiären Themen zu verschließen und zu hoffen, sie würden einen nicht einholen.“

Meine Aufga­be sehe ich darin, meine Mandan­ten in komple­xen – oftmals emotio­nal schwie­ri­gen – Lebens­la­gen zu beglei­ten und zielfo­kus­siert Perspek­ti­ven zu schaffen.