Christian Fuhrmann

Rechts­an­walt
Fachan­walt für Verkehrsrecht

Bereits zu Beginn meiner beruf­li­chen Laufbahn war ich als Rechts­an­walt für Verkehrs­recht tätig. Diese Leiden­schaft habe ich im Jahr 2012 mit dem Erwerb des Titels Fachan­walt für Verkehrs­recht ausgebaut.

Die Vielfalt des Verkehrs­rechts begeis­tert mich bis heute, weshalb ich mich zu 100 % auf das Rechts­ge­biet Verkehrs­recht konzen­trie­re, allen voran auf die Bußgeldverfahren:

  • Geschwin­dig­keits­über­schrei­tun­gen / Blitzer
  • Rotlicht­ver­stö­ße
  • Handy­ver­stö­ße
  • Fahrver­bot, u.v.m.

Meine Dienst­leis­tung erstreckt sich dabei auf das gesam­te Bundesgebiet.

Ich habe mich auf die Auswer­tung von techni­schen Messun­gen spezia­li­siert, in Unter­stüt­zung mit quali­fi­zier­ten Sachver­stän­di­gen­bü­ros, ebenso auf die Vertei­di­gung bei drohen­den Fahrver­bo­ten, die man jeder­zeit umgehen kann und der damit verbun­de­nen Gefahr eines Führer­schein­ver­lus­tes oder einer eventu­el­len Entzie­hung der Fahrerlaubnis.

Die Vertei­di­gung bei Verkehrs­straf­ta­ten, stellt den zweiten Schwer­punkt dar, so z.B. bei:

  • Trunken­heits­fahrt /Drogen am Steuer
  • Unfall­flucht
  • Gefähr­dung des Straßenverkehrs
  • Gefähr­li­cher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Illega­les Straßenrennen
  • Nötigung

Ergän­zend berate ich meine Mandan­ten im Fahrerlaub­nis­recht, da dieser Aspekt meist als negati­ve Folge bei einer zuvor getätig­ten Verkehrs­straf­tat auftaucht und eine erneu­te Belas­tung für den Betrof­fe­nen darstellt.

Die Vielzahl der von mir erfolg­reich geführ­ten Manda­te, führte letzten Endes dazu, dass ich mir den Status eines bunde­weit anerkann­ten Fachan­walts für Verkehrs­recht erwer­ben konnte.