Frank Stege

Rechts­an­walt
Fachan­walt für Bau- und Architektenrecht

Beim Bauträ­ger­ver­trag wird neben der Errich­tung oder dem Umbau eines Hauses oder allge­mein einer Immobi­lie zugleich die Grund­stücks­be­schaf­fung durch den Veräu­ße­rer geschuldet.

Mit großem Engage­ment und jahrzehn­te­lan­ger Erfah­rung berate ich Bauträ­ger schon ab erster Projek­tie­rung des Objek­tes zur Ausge­stal­tung etwa der Bau- und Leistungs­be­schrei­bung oder einer Umset­zung der Energie­spar­ver­ord­nung bzw. Barrierefreiheit.

Bzw. bei vielfäl­ti­gen Einzel­fra­gen, wie etwa zum Anord­nungs­recht des Bestel­lers, Bauhand­wer­ker­si­che­run­gen und der Frage­stel­lung, was der Bauträ­ger zum Stand der Bautech­nik zu beach­ten hat, bei Ausge­stal­tung von Verträ­gen mit den Endkun­den und den Bauhandwerkern.

Bei all diesen Problem­stel­lun­gen sind zwingen­de gesetz­li­che Bestim­mun­gen zu beach­ten, die ich umgehend anspre­che und syste­ma­tisch erfas­se. Bei der Vertrags­ge­stal­tung beach­te und verhand­le ich die projekt­spe­zi­fi­schen Risiken.

Ferner ist die baube­glei­ten­de Rechts­be­ra­tung mit entspre­chen­der Erfah­rung und Finger­spit­zen­ge­fühl Teil meines Leistungsspektrums.

Käufern eines Bauträ­ger­ob­jek­tes kann ich schon vor Unter­zeich­nung, bzw. im Rahmen von Vertrags­ver­hand­lun­gen über einen Bauträ­ger­kauf­ver­trag wertvol­le Tipps geben.

Oder aber bei auftre­ten­den Proble­men im Rahmen der Durch­füh­rung des Bauvor­ha­bens mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.