Baurecht Stuttgart

Fachan­walt Baurecht Stuttgart
Rechts­an­walt Baurecht Stuttgart

Ärger als Bauherr? Kompetente Baurechtsberatung in Stuttgart – Ihr Partner für rechtliche Sicherheit im Bauwesen

Das Baurecht ist ein vielschich­ti­ges Rechts­ge­biet, das verschie­de­ne Aspek­te des Bauwe­sens und der Errich­tung von Immobi­li­en reguliert. Es umfasst zahlrei­che recht­li­che Regelun­gen, die sich auf die Planung, Errich­tung, Nutzung und Änderung von Bauwer­ken bezie­hen.
Im Bereich des Baurechts gibt es zwei wesent­li­che Unterkategorien:

Dies ist zum einen das öffent­li­che Baurecht, auch Bauord­nungs­recht genannt. In diesem Bereich bezieht sich die anwalt­li­che Tätig­keit häufig auf die behörd­li­chen Anfor­de­run­gen im Zusam­men­hang mit Bauge­neh­mi­gun­gen sowie auf die mit einem Bauvor­ha­ben verbun­de­nen Abgaben.

Die zweite Unter­ka­te­go­rie ist das priva­te Baurecht. Die Ausein­an­der­set­zung des Bauherrn mit den von ihm beauf­trag­ten Unter­neh­men, sei es im Rahmen eines General­un­ter­neh­mer­ver­tra­ges oder bei der Verga­be von Einzel­ge­wer­ken an verschie­de­ne Auftrag­neh­mer, prägt leider häufig den Verlauf eines Bauvor­ha­bens und bringt nicht nur wirtschaft­li­che, sondern auch nervli­che Belas­tun­gen für die Betei­lig­ten mit sich. Wir setzen uns mit ganzer Kraft für Ihre Inter­es­sen im priva­ten Baurecht ein.

In den meisten Fällen ist es ratsam, den Sachver­halt und die das Bauvor­ha­ben beein­träch­ti­gen­den Mängel durch sachver­stän­di­ge Beratung, z.B. durch Einlei­tung eines selbstän­di­gen Beweis­ver­fah­rens, gerichts­fest zu ermit­teln. Dies dient dazu, den Vertrags­par­tei­en Sicher­heit für das weite­re Vorge­hen zu geben bzw. unbegrün­de­te Argumen­te frühzei­tig zu entkräften.

Unser anwalt­li­cher Schwer­punkt im Baurecht liegt im priva­ten Baurecht. Weiter­hin helfen wir Ihnen bei recht­li­chen Proble­men im Archi­tek­ten­recht in unserer Kanzlei in Stuttgart.

Anwalt­li­che Beratung im Bereich Baurecht 

Bauen mit Hindernissen keine Seltenheit – Rechtsanwalt und Fachanwalt für Baurecht Stuttgart

Von diesen oder vergleich­ba­ren Themen kann so mancher, der bauen will oder bereits gebaut hat, ein persön­li­ches Erleb­nis teilen oder hat bereits einige schlech­te Erfah­run­gen gesammelt:

  • Der Bauherr weigert sich, die fälli­gen Zahlun­gen zu leisten.
  • Die durch den Bauherrn bzw. Bauun­ter­neh­mer verur­sach­ten Baumän­gel werden trotz Anzei­ge und Auffor­de­rung durch den Bauherrn bzw. Bauun­ter­neh­mer nicht beseitigt.
  • Die vom Bauun­ter­neh­mer oder Handwer­ker in Rechnung gestell­ten Kosten überstei­gen den vertrag­lich festge­leg­ten Betrag.
  • Der Auftrag­ge­ber, Bauherr oder Handwer­ker ist zahlungs­un­fä­hig und befin­det sich im Insolvenzverfahren.
  • Es ist ein Schaden am Bau entstan­den, was nun?

Wir sind Ihr zuver­läs­si­ger Partner und beraten priva­te Bauher­ren. Wir beraten Sie gerne in allen bau- und immobi­li­en­ty­pi­schen außer­ge­richt­li­chen und gericht­li­chen Auseinandersetzungen.

Bauhand­wer­ker aus allen Berei­chen der Baubran­che, aber auch Bauträ­ger, Archi­tek­ten, sowie Planer und Immobi­li­en­käu­fer gehören seit über zwei Jahrzehn­ten zu unserem festen Mandantenstamm.

Unser Ansprech­part­ner im Rechts­ge­biet Baurecht ist Rechts­an­walt Frank Stege, der mit über 25 Jahren im Baurecht tätig ist. Er ist sowohl Fachan­walt für Baurecht und Archi­tek­ten­recht ins Stutt­gart als auch Streit­schlich­ter und Media­tor in Bausachen.

Rechts­an­walt und Fachan­walt für Baurecht Stuttgart 

Rechtliche Fragen für einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Baurecht

Der Termi­nus “Baurecht” umfasst sämtli­che recht­li­chen Normen, die im Zusam­men­hang mit Baupro­jek­ten stehen. 

Das priva­te Baurecht befasst sich mit den indivi­du­el­len Rechts­be­zie­hun­gen zwischen den verschie­de­nen am Baupro­zess Betei­lig­ten. Dazu gehören Bauher­ren, Bauun­ter­neh­men, Archi­tek­ten und andere Betei­lig­te. Dieser Teil des Baurechts regelt vertrag­li­che Aspek­te wie Leistungs­be­schrei­bun­gen, Vergü­tungs­fra­gen, Gewähr­leis­tungs­an­sprü­che und Vertrags­stra­fen. Im Vorder­grund steht die Sicher­stel­lung fairer und rechts­ver­bind­li­cher Verein­ba­run­gen zwischen den Beteiligten.

Die Unterschiede zum öffentlichen Baurecht

Das öffent­li­che Baurecht umfasst verbind­li­che gesetz­li­che Regelun­gen, die die plane­ri­sche und bauli­che Nutzung von Grund­stü­cken regeln. Es steht im Kontrast zum priva­ten Baurecht, welches die recht­li­chen Bezie­hun­gen und Verträ­ge zwischen den am Bau betei­lig­ten Partei­en regelt. Im öffent­li­chen Baurecht stehen die Inter­es­sen der Allge­mein­heit im Vorder­grund, während das priva­te Baurecht sich auf die indivi­du­el­len Vertrags­ver­hält­nis­se zwischen Bauher­ren, Bauun­ter­neh­men, Archi­tek­ten und anderen Betei­lig­ten konzen­triert. Während das öffent­li­che Baurecht sicher­stel­len soll, dass Bauvor­ha­ben im Einklang mit den öffent­li­chen Inter­es­sen und Vorschrif­ten stehen, bietet das priva­te Baurecht einen recht­li­chen Rahmen für die Gestal­tung, Erfül­lung und Abwick­lung von Verträ­gen im Bauwesen.

Wir bieten Ihnen kompe­ten­te Beratung und Vertre­tung in allen Fragen des priva­ten Baurechts.

Weiterer Bereich im Schwerpunkt Baurecht – Architektenrecht

Das Archi­tek­ten­recht ist ein Rechts­ge­biet, das sich mit den spezi­el­len recht­li­chen Aspek­ten der Tätig­keit von Archi­tek­ten und Ingenieu­ren im Bauwe­sen befasst. Das Archi­tek­ten­recht umfasst eine Vielzahl von Rechts­fra­gen, die bei der Planung, Ausfüh­rung und Überwa­chung von Bauvor­ha­ben auftre­ten können. Dazu gehören Aspek­te wie die Honorar­an­sprü­che, die Haftung für Planungs­feh­ler, die Vertrags­ver­hand­lun­gen, die Abnah­me von Bauleis­tun­gen und die Lösung von Konflik­ten im Zusam­men­hang mit Archi­tek­ten­leis­tun­gen. Ziel des Archi­tek­ten­rechts ist die klare Regelung der Rechte und Pflich­ten von Archi­tek­ten und Ingenieu­ren und die Schaf­fung einer recht­li­chen Grund­la­ge für die erfolg­rei­che Durch­füh­rung von Bauprojekten.

Rechts­an­walt und Fachan­walt für Archi­tek­ten­recht Stuttgart 

Kann man Differenzen im Baurecht Stuttgart erfolgreich schlichten?

Viele Diffe­ren­zen im Baurecht lassen sich vor einem richter­li­chen Urteil schlich­ten und beile­gen. Oft ist die Situa­ti­on noch nicht so verfah­ren, dass es zu spät ist, eine weite­re Eskala­ti­on abzuwen­den. Wenn beiden Betei­lig­ten deutlich gemacht werden kann, wo sie recht­lich stehen und was recht­lich möglich ist, lässt sich der Gang vor Gericht oft verhin­dern. Unser Haupt­fo­kus liegt darauf, wenn Sie sich für eine Beratung in unserer Kanzlei in Stutt­gart entschei­den. Rechts­an­walt Frank Stege wird sie ausführ­lich zu dem Thema beraten.

Baurecht Stuttgart – Ansprüche gerichtlich durchsetzen

Selbst­ver­ständ­lich überneh­men wir, wenn es unumgäng­lich ist, auch Ihre gericht­li­che Vertre­tung und Durch­set­zung von Ansprü­chen, wenn Ihr Baupart­ner Sie verklagt hat oder Sie selbst klagen müssen, wenn eine außer­ge­richt­li­che Einigung nicht zu erzie­len ist. Dazu gehört auch die Durch­füh­rung von selbstän­di­gen Beweisverfahren.

Umfassende Beratung

Es ist insge­samt ratsam, sich bei Bauvor­ha­ben von einem Fachan­walt für Baurecht beraten zu lassen, um mögli­che recht­li­che Fallstri­cke zu vermeiden.

Wir freuen uns darauf, Sie bei Ihrem recht­li­chen Anlie­gen im Bereich des priva­ten Bau- und Archi­tek­ten­rechts mit umfas­sen­der Beratung unter­stüt­zen zu können. Unsere Exper­ti­se basiert auf langjäh­ri­ger Erfah­rung sowie einer fundier­ten Kennt­nis der recht­li­chen Aspek­te. Wir sind darauf ausge­rich­tet, Ihnen nicht nur recht­li­che Klarheit zu verschaf­fen, sondern auch praxis­ori­en­tier­te Lösun­gen zu bieten, die auf Ihre indivi­du­el­len Bedürf­nis­se zugeschnit­ten sind. Schil­dern Sie uns Ihr Anlie­gen doch per E‑Mail oder rufen Sie uns an und verein­ba­ren Sie noch heute einen Termin bei unserem Rechts­an­walt Frank Stege in Stuttgart.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf Ihre E‑Mail oder Ihr persön­li­ches Erschei­nen in unseren Kanzleiräumen